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14 von 15 Klauseln rechtswidrig - Ryanair verliert wieder mal vor Gericht
Aktuelle Nachricht aus dem UL-Marktplatz Newsroom vom 29.06.2026 – Quelle: Austrian Wings. 14 von 15 Klauseln rechtswidrig - Ryanair verliert wieder mal vor Gericht. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist im Auftrag des Sozialministeriums mit Verb… Diese Nachricht wurde von der UL-Marktplatz Redaktion am 29.06.2026 im Newsroom veröffentlicht. Alle Hintergründe und die vollständige Meldung findest du nachfolgend.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist im Auftrag des Sozialministeriums mit Verbandsklage gegen 15 Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen der Ryanair DAC vorgegangen. Allen voran stand die Flughafen-Check-In-Gebühr in Höhe von 55 Euro, die Verbraucher am Flughafen verrechnet wurde. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun bestätigt: 14 von 15 Gebührenklauseln sind unzulässig. Es ist nicht die erste juristische Niederlage für den umstrittenen irischen Billigflieger.
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