Luftsportgerät / UL-Flugzeug
KAUFVERTRAG
über ein Ultraleichtflugzeug / Luftsportgerät
§Verkäufer
§Käufer
Zwischen dem oben genannten Verkäufer und dem oben genannten Käufer wird folgender Kaufvertrag geschlossen:
§1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist das nachfolgend beschriebene Ultraleichtflugzeug (Luftsportgerät):
Triebwerk
Eingebautes Zubehör
§2 Kaufpreis
Der Kaufpreis ist in voller Höhe gemäß der oben genannten Zahlungsart zu entrichten.
Eigentumsvorbehalt: Das Flugzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
§3 Übergabe
Das Flugzeug wird im Zustand übergeben, wie es vom Käufer besichtigt wurde.
Folgende Dokumente werden bei Übergabe ausgehändigt:
- Bordbuch / Flugbuch
- Betriebshandbuch (Flughandbuch)
- Motor-Logbuch
- Nachweis der letzten Jahresnachprüfung (JNP)
- Wägebericht
- Versicherungsnachweis
- Lärmzeugnis (sofern vorhanden)
- Stückprüfschein / Verkehrserlaubnis
§4 Gewährleistung
Es handelt sich um einen Privatverkauf. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Verkäufer versichert:
- Das Flugzeug ist sein alleiniges und unbelastetes Eigentum.
- Es bestehen keine Rechte Dritter (Pfandrechte, Sicherungsübereignungen, Leasingverträge o.Ä.) an dem Flugzeug.
- Das Flugzeug ist nicht gestohlen und wurde nicht unterschlagen.
- Es liegen keine behördlichen Verfügungen vor, die die Nutzung des Flugzeugs einschränken.
§5 Haftung und Versicherung
Mit der Übergabe des Flugzeugs gehen Gefahr, Haftung und Verantwortung auf den Käufer über.
Der Käufer verpflichtet sich:
- Ab dem Übergabezeitpunkt eine gültige Haftpflichtversicherung für das Flugzeug nachzuweisen.
- Die Umschreibung des Flugzeugs beim zuständigen Verband (DAeC / DULV) unverzüglich nach Übergabe zu veranlassen.
- Sämtliche Kosten der Umschreibung zu tragen.
§6 Zustand und Mängel
Der Käufer hat das Flugzeug vor Vertragsschluss besichtigt und sich vom Zustand überzeugt.
Bekannte Mängel
Falls keine Mängel bekannt sind, tragen Sie bitte „Keine bekannten Mängel" ein.
§7 Schlussbestimmungen
- Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Gerichtsstand: Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Verkäufers, sofern beide Parteien Kaufleute sind.
- Ausfertigungen: Dieser Vertrag wurde in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt, von denen jede Partei ein Exemplar erhält.
§8 Sonstige Vereinbarungen
Verkäufer
Unterschrift Verkäufer
Käufer
Unterschrift Käufer
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Dieser Mustervertrag dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.