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Ab Freitag in Zürich mit der Flasche ins Flugzeug

Aktuelle Nachricht aus dem UL-Marktplatz Newsroom vom 22.06.2026 – Quelle: SkyNews CH. Ab Freitag in Zürich mit der Flasche ins Flugzeug. 22. Juni 2026: Am Flughafen Zürich dürfen lokalabfliegende Passagiere ab Freitag, 26. Juni… Diese Nachricht wurde von der UL-Marktplatz Redaktion am 22.06.2026 im Newsroom veröffentlicht. Alle Hintergründe und die vollständige Meldung findest du nachfolgend.

22. Juni 2026: Am Flughafen Zürich dürfen lokalabfliegende Passagiere ab Freitag, 26. Juni 2026, Flüssigkeitsbehälter mit bis zu 2 Litern Fassungsvermögen im Handgepäck mitführen.

Die neue Regelung gilt für Passagiere, die ihre Reise in Zürich beginnen und im Sicherheitskontrollgebäude (SKG) kontrolliert werden. Sie profitieren damit neu von vereinfachten Abläufen und deutlich mehr Komfort beim Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck, wie die Flughafen Zürich AG heute mitteilte.

Die neuen CT-Scanner entsprechen der neuesten Technologie, ermöglichen eine dreidimensionale Analyse des Handgepäcks und sind dadurch fähig, Flüssigkeiten sowie elektronische Geräte zuverlässig zu kontrollieren. Flüssigkeiten und elektronische Geräte können ab dem 26. Juni an allen Kontrolllinien im Sicherheitskontrollgebäude im Gepäck bleiben. Das Abpacken der Flüssigkeitsbehälter in einen separaten Beutel ist nicht mehr notwendig. Die Anpassung der Flüssigkeitsregel steht im Zusammenhang mit der umfassenden Modernisierung der Sicherheitskontrolle. Seit Ende 2025 wurden alle 26 Kontrolllinien im Sicherheitskontrollgebäude etappenweise auf die neue CT-Technologie umgerüstet.

Wichtige Hinweise für Reisende

Doppelwandige Flaschen (z.B. Thermosflaschen) dürfen nur geleert mitgenommen werden. Solche Behälter stellen bei der Sicherheitskontrolle eine besondere Herausforderung dar, da der mehrschichtige Aufbau verhindern kann, dass die neuen Scanner den Inhalt zuverlässig detektieren und die Flüssigkeit zweifelsfrei als unbedenklich identifizieren. Zudem können analoge Fotofilme durch die CT-Scanner beschädigt werden. Es wird empfohlen, diese proaktiv vorzuweisen und manuell separat kontrollieren zu lassen.

Passagieren wird geraten, nach wie vor genügend Zeit für die Sicherheitskontrolle einzuplanen. Es gelten weiterhin die auf der Webseite des Flughafens empfohlenen Einfindungszeiten. Für die Rückreise gelten je nach Flughafen unterschiedliche Bestimmungen, was die Flüssigkeitsobergrenze betrifft. Dies gilt auch bei Umsteigeverbindungen, wenn Reisende am Transitflughafen die Sicherheitskontrolle erneut passieren müssen. Reisende werden gebeten, sich im Voraus über die jeweils gültigen Regelungen zu informieren. pd

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