29. Juli 2026: Auf dem Swiss-Flug LX16 von Zürich nach New York kam es vorgestern Montag zu einer Rauchentwicklung in der Kabine. Die Cockpit-Crew hat – kurz vor dem Ziel – sofort eine Ausweichlandung zum Flughafen Bangor eingeleitet, wo der Airbus A330 sicher gelandet ist. Die Ursache für den Rauch in der Kabine ist jetzt gefunden: Es war ein Ladecase eines Passagiers, das in einen Sitz gerutscht, eingeklemmt und beschädigt wurde, wie Swiss heute Abend mitteilte. Klar ist auch: Es hat nie Rauch und schon gar kein Feuer im Cockpit gegeben, wie in diversen Falschmeldungen verbreitet wurde.
Ein Technikteam der Swiss ist nach dem Vorfall nach Bangor gereist und hat den betroffenen Airbus A330 der Swiss inspiziert. Die Swiss-Spezialisten haben ein Ladecase für Kopfhörer, das in einen Sitz gerutscht und dort eingeklemmt worden ist, als Ursache ausgemacht. Das Gerät mit seiner integrierten Powerbank-Funktion wurde beschädigt, es kam zu Hitze und daraus entstand Rauch. Auf jedem Flug führen die Swiss-Besatzungen sogenannte «Lithium Safe Bags» mit. Überhitzte oder aufgeblähte Geräte können in diesen speziellen, feuerfesten Taschen sicher verwahrt werden, die Kabinencrews sind für den Umgang damit ausgebildet.
Die Swiss weist im Zusammenhang mit diesem Vorfall einmal mehr darauf hin, dass viele elektronische Geräte Lithium-Batterien enthalten. Werden diese beschädigt oder funktionieren nicht richtig, können sie überhitzen und im schlimmsten Fall einen Brand auslösen. Deshalb gibt es für elektronische Geräte sowie insbesondere für Powerbanks an Bord strikte Regeln. Deren Einhaltung liegt in der Verantwortung der Passagiere. Swiss ruft deshalb die wichtigsten Punkte in Erinnerung:
- Der Gebrauch von Powerbanks an Bord ist bei Swiss seit Anfang Jahr nicht mehr gestattet.
- Elektronische Geräte oder Batterien dürfen also nicht mehr mit einer Powerbank aufgeladen werden.
- Auch das Aufladen einer Powerbank selbst ist nicht mehr erlaubt.
- Man darf Powerbanks zwar auf einen Flug mitnehmen, aber nur maximal zwei pro Passagier.
- Diese müssen entweder am Körper, in der Sitztasche oder im Handgepäck unter dem Sitz verstaut sein.
- Es ist verboten, Powerbanks im eingecheckten Gepäck mitzuführen oder diese im oberen Handgepäckfach zu verstauen.
- Dieselben Regeln gelten auch für E-Zigaretten.
Zusätzliche Richtigstellung zum Flug LX16:
Es kursieren nach wie vor Falschmeldungen, es habe sich bei Flug LX16 um ein «Feuer im Cockpit» gehandelt. Dies entspricht in keiner Weise den Tatsachen, wie die Swiss unterstreicht: Es handelte sich ausdrücklich und ausschließlich um Rauch in der Kabine. Dieser war im vordersten Teil der Business Class sichtbar. Die US-Luftfahrtbehörde FAA (Federal Aviation Administration) hatte ihren anderslautenden „Preliminary Report“ kurz nach der Veröffentlichung korrigiert. Laut Swiss hat die Crew von Flug LX16 zielgerichtet und richtig gehandelt und im Sinne höchster Sicherheit eine sofortige Landung als vorsorgliche Handlung eingeleitet. pd / eb
Detaillierte Informationen zum Mitführen elektronischer Geräte finden sich zudem auf unserer Webseite: Elektronische Geräte und Batterien (SWISS.com)
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Die beschädigte Aufbewahrungsbox für Kopfhörer mit Powerbank-Funktion. Foto: Swiss
Der Beitrag Rauch auf Flug LX16: Schuld war Ladebox für Kopfhörer erschien zuerst auf Sky News.